Elterngeld - Bemessung - selbstständige Tätigkeit vor und nach der Geburt des Kindes - Berechnung des nach der Geburt erzielten Einkommens - Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - Verfassungsmäßigkeit - vorläufige Leistung - Verwaltungsakt - Anfechtbarkeit
Leitsatz
Beiträge einer freiwillig versicherten Rechtsanwältin zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind bei der Bemessung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen, weil es sich nicht iS von § 2 Abs 8 S 1 BEEG um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung handelt, die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit geleistet werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2012:050412UB10EG611R0
Fundstelle(n): DB 2012 S. 8 Nr. 35 DStR 2012 S. 2495 Nr. 49 NJW 2012 S. 8 Nr. 38 TAAAE-14366