Steuerbefreiung von Umsätzen der Vermögensverwaltung mit
Wertpapieren
Leitsatz
1. Eine Leistung der
Vermögensverwaltung mit Wertpapieren wie die im Ausgangsverfahren in Rede
stehende, d. h. eine entgeltliche Tätigkeit, bei der ein Steuerpflichtiger
aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren
entscheidet und diese Entscheidung durch den Kauf und Verkauf der Wertpapiere
vollzieht, besteht aus zwei Elementen, die so eng miteinander verbunden sind,
dass sie objektiv eine einzige wirtschaftliche Leistung bilden.
2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. f bzw. g
der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame
Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine Vermögensverwaltung mit
Wertpapieren wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht gemäß dieser
Bestimmung von der Mehrwertsteuer befreit ist.
3. Art. 56 Abs. 1 Buchst. e der
Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er nicht nur die in Art. 135
Abs. 1 Buchst. a bis g dieser Richtlinie genannten Leistungen umfasst, sondern
auch die Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2012 II Seite 945 KAAAE-14395