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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 2400/10

Gesetze: SGB IX § 14

Leitsatz

Leitsatz:

§ 14 SGB IX erfasst auch den Fall, dass zwischen zwei Rehabilitationsträgern gleicher Art die Zuständigkeit umstritten ist (hier: Sozialhilfeträger, bei denen die örtliche Zuständigkeit nach § 98 SGB XII im Streit steht).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAE-14401

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