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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 193/10

Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Januar 2005 bis zum 30. Juni 2006 und eine Erstattungsforderung über (zunächst) 15.866,90 EUR.

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Fundstelle(n):
EAAAE-14439

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