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BGH Urteil v. - I ZR 17/11

Gesetze: Art 9 Abs 1 Buchst a EGV 40/94, § 242 BGB

Markenverletzungsstreit: Neue Unterlassungsansprüche bei wiederholten gleichartigen Verletzungen einer Gemeinschaftsmarke; Verwirkungseinwand und Rechtsfolge der Verwirkung - Honda-Grauimport

Leitsatz

Honda-Grauimport

1. Wiederholte gleichartige Markenverletzungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, lösen jeweils einen neuen Unterlassungsanspruch aus und lassen die für die Beurteilung des Zeitmoments bei der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu beginnen (Anschluss an , NJW-RR 2006, 235, 236; Klarstellung zu , GRUR 1993, 151, 153 = WRP 1993, 101 - Universitätsemblem).

2. Rechtsfolge der Verwirkung nach § 242 BGB ist im Immaterialgüterrecht allein, dass ein Schutzrechtsinhaber seine Rechte im Hinblick auf bestimmte konkrete bereits begangene oder noch andauernde Rechtsverletzungen nicht mehr durchzusetzen vermag.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 1869 Nr. 31
TAAAE-14460

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