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BGH Urteil v. - X ZR 58/11

Der Beklagte ist Inhaber des europäischen Patents 1 366 968 (Streitpatents), das am 25. April 2003 angemeldet wurde. Das Streitpatent umfasst 19 Patentansprüche. Patentanspruch 1 hat folgenden Wortlaut:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAE-14462

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