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BFH Beschluss v. - VI B 10/12

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 81 Abs. 1, FGO § 82, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 6, ZPO § 450

Verpflichtung zur Erforschung des Sachverhalts; Beteiligtenvernehmung als letztes Hilfsmittel zur Sachverhaltsaufklärung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1475 Nr. 9
PAAAE-14525

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