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Familienleistungsausgleich; Start des Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen
Bezug: BStBl 2012 I S. 116
Die Fachaufsicht über den Familienleistungsausgleich im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit Weisung vom die Einführung eines verbindlichen Authentifizierungsverfahrens für Familienkassen angekündigt.
Die Anmeldeplattform steht ab im Internet zur Verfügung.
Festsetzende Familienkassen und Arbeitgeber/Familienkassen mit eigenem Kindergeldabzug im Lohnsteuer-Anmeldeverfahren sind zur Teilnahme am Verfahren verpflichtet.
Sie werden aufgefordert, sich
bis zum
auf der Internet-Plattform des BZSt (www.bzst.bund.de Steuern National – Kindergeld (Fachaufsicht) – Familienkassen – Formulare – Authentifizierungsverfahren für Familienkassen – Anmeldeverfahren) anzumelden.
In der Eingabemaske des Internetformulars werden neben den Stammdaten der Familienkasse (u. a. Adressdaten, Rechtsform, Betriebsnummer, Steuernummer) auch Angaben zur Tätigkeit der Familienkasse abgefragt.
Nach Anmeldung und Prüfung Ihrer Angaben durch das BZSt erhalten festsetzende Familienkassen voraussichtlich ab dem IV. Quartal 2012 einen 11-stelligen Familienkassenschlüssel, der zur Teilnahme an weiteren steuerlichen Verfahren berechtig...