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Umsatzsteuerliche Behandlung der Milchleistungsprüfung durch niedersächsische Milchkontrollvereine
Die Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) hat als Aufgabenträger Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen durchzuführen, zu denen die Milchleistungsprüfung gehört (Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die LWK vom , Nds. GVBl 2004 S. 412). Sie hat die Landeskontrollverbände (LKV) mündlich mit der Datenerhebung, -erfassung und -auswertung beauftragt und wendet ihnen aus Mitteln des Landes und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) Fördergelder zu. Die LKV haben ihre Unterorganisationen – regionale oder örtliche Kontrollvereine –, ebenfalls mündlich beauftragt, bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Milchleistungsprüfung auszuführen.
Die LKV und ihre Unterorganisationen haben die Rechtsform eines Vereins. Mitglieder der LKV sind regionale Kontrollvereine. Mitglieder der regionalen Kontrollvereine sind örtliche Kontrollvereine und Molkereien sowie Landwirte, wenn in ihrem Bereich kein örtlicher Kontrollverein existiert. Mitglieder der örtlichen Kontrollvereine sind ausschließlich Landwirte. Da die Unterscheidung zwischen regionalem und örtliche...