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Umsatzsteuer; Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. V. m. § 14c Abs. 1 UStG); Konsequenzen des
Bezug:
Mit , BStBl 2012 II S.620, hat der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer für im Inland nicht steuerbare Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausgegeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2012 I S. 726, geändert worden ist, wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Abschnitt 13.6. folgende Angabe eingefügt:
„13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises”
Nach Abschnitt 13.6. wird folgender neuer Abschnitt 13.7. angefügt:
„13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises
1In den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, Abschnitt 14c.1) entsteht die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG in dem Zeitpunkt, in dem die Steuer für die Lieferung od...