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BFH Urteil v. - II R 39/11

Gesetze: FGO § 119 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1, KraftStG § 3 Nr. 4

Ausschließlich zur Straßenreinigung verwendete Fahrzeuge nach § 3 Nr. 4 KraftStG steuerbefreit; Anspruch auf rechtliches Gehör

Leitsatz

Das in § 3 Nr. 4 KraftStG aufgestellte Erfordernis einer ausschließlichen Verwendung des Fahrzeugs zur Reinigung von Straßen verlangt, dass das Fahrzeug tatsächlich nur zu dem begünstigten Zweck verwendet wird und auch keine anderweitige "Mit"-benutzung vorliegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1664 Nr. 10
UVR 2012 S. 301 Nr. 10
LAAAE-14762

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