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BFH Beschluss v. - IV B 122/11

Gesetze: AO § 181 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 13, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Gesonderte und einheitliche Feststellung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist für den Folgebescheid möglich; Übergang eines bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Brachlage keine Nutzungsänderung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1577 Nr. 10
EAAAE-14773

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