Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 3 AZR 708/11

Gesetze: § 1b BetrAVG, § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 S 2 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG, § 18 Abs 9 BetrAVG, § 30d Abs 3 S 4 BetrAVG, § 30f BetrAVG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 6, § 8 Abs 2 SGB 6, § 181 Abs 5 S 1 SGB 6, § 184 Abs 2 SGB 6

Dienstordnungsangestellter - Invaliditätsrente - fiktive Nachversicherung

Leitsatz

Scheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf sein nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrAVG zu berechnender Anspruch auf Versorgungsleistungen gemäß § 18 Abs. 9 BetrAVG nicht hinter dem Rentenanspruch zurückbleiben, der sich ergeben hätte, wenn er für die Zeit der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI versicherungsfreien Beschäftigung als Dienstordnungsangestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert worden wäre. Der Berechnung des fiktiven gesetzlichen Rentenanspruchs ist nur die Beschäftigungszeit in dem versicherungsfreien Dienstordnungsangestelltenverhältnis zugrunde zu legen, in dem die unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben wurde.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 2304 Nr. 37
BB 2012 S. 2688 Nr. 43
MAAAE-14792

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank