Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des Originalurteils bei den Gerichtsakten; Darlegungs- und Beweislast für chemische Identität eines importierten Pflanzenschutzmittels mit einem im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel - Tribenuronmethyl
Leitsatz
Tribenuronmethyl
1. Das Original eines Urteils muss nicht zwingend bei den Gerichtsakten verbleiben.
2. Streiten der Hersteller eines im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittels A und ein Dritter, der für das von ihm importierte Pflanzenschutzmittel B die für das Produkt A bestehende Zulassung in Anspruch nimmt, über die chemische Identität der beiden Mittel, liegt die Darlegungs- und Beweislast hierfür auch nach Inkrafttreten des § 16c PflSchG bei dem Dritten (Fortführung von , GRUR 2010, 160 Rn. 15 - Quizalofop).