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BGH Urteil v. - XII ZR 47/09

Gesetze: § 123 BGB, § 313 BGB

Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes vom Ehemann als Geschäftsgrundlage; Verschweigen der möglichen Nichtvaterschaft des Ehemannes zum Kind als Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung

Leitsatz

1. Geschäftsgrundlage einer im Zuge der Trennung erfolgten Zuwendung (hier: Schenkung) unter Ehegatten kann auch die leibliche Abstammung eines Kindes vom Ehemann sein, wenn dessen Zuwendung auch dazu bestimmt war, entweder unmittelbar oder mittelbar den Unterhaltsbedarf des Kindes zu befriedigen.

2. Das Verschweigen der möglichen Nichtvaterschaft des Ehemannes zum Kind durch die Ehefrau kann eine Anfechtung einer schenkweisen Zuwendung wegen arglistiger Täuschung begründen (im Anschluss an BGH, , XII ZR 137/09, FamRZ 2012, 779).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2728 Nr. 37
NJW 2012 S. 6 Nr. 34
GAAAE-14810

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