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BGH Urteil v. - IV ZR 122/11

Gesetze: VVG, ALB, § 133 BGB, § 157 BGB

Kapitalbildende Lebensversicherung: Zusage von Auszahlungen im Versicherungsschein; Beschränkungen der Auszahlungsbeträge durch Policenbedingungen

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem englischen Lebensversicherer, die Leistung von im Versicherungsschein vorgesehenen regelmäßigen Auszahlungen.

Fundstelle(n):
ZAAAE-14821

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