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BGH Urteil v. - IV ZR 151/11

Gesetze: VVG, § 278 BGB, § 311 Abs 2 BGB, ALB

Abschluss einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft: Aufklärungspflichten des Versicherers; Zurechnung der Erklärungen der Untervermittler im Strukturvertrieb; Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich Renditeprognosen, Rendite-Glättungsverfahren und Quersubventionierungen

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten, einem englischen Lebensversicherer, Ersatz seines Vertrauensschadens wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss von zwei Lebensversicherungsverträgen; hilfsweise begehrt er die Feststellung, dass die Beklagte zur Vornahme von Auszahlungen aus den Verträgen verpflichtet ist.

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Fundstelle(n):
JAAAE-14822

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