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BGH Urteil v. - IV ZR 271/10

Gesetze: VVG, § 278 BGB, § 311 Abs 2 BGB, ALB

Abschluss einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft: Aufklärungspflichten des Versicherers; Zurechnung der Erklärungen der Untervermittler im Strukturvertrieb; Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich der Renditeprognosen

Tatbestand

Die Kläger verlangen von der Beklagten, einem englischen Lebensversicherer, Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss von zwei Lebensversicherungsverträgen.

Fundstelle(n):
WM 2012 S. 1577 Nr. 33
DAAAE-14824

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