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BGH Urteil v. - IV ZR 286/10

Gesetze: VVG, § 311 Abs 2 BGB, ALB

Abschluss einer Lebensversicherung als Anlagegeschäft: Aufklärungspflichten des Versicherers; Aufklärungspflichtverletzungen hinsichtlich Rendite-Glättungsverfahren und Quersubventionierungen

Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einem englischen Lebensversicherer, Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss einer Lebensversicherung.

Fundstelle(n):
WM 2012 S. 1579 Nr. 33
NAAAE-14825

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