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BGH Beschluss v. - IX ZB 267/11

Gesetze: Art 34 EGV 44/2001, Art 35 EGV 44/2001, Art 45 EGV 44/2001, § 12 Abs 1 AVAG

Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich entstandenen materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch

Leitsatz

Beruft sich der Schuldner im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung auf nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, die weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt sind, so wird er damit nicht gehört (Anschluss an EuGH, , C-139/10, NJW 2011, 3506).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2663 Nr. 36
NJW 2012 S. 8 Nr. 35
RIW 2013 S. 83 Nr. 1
WM 2012 S. 1555 Nr. 32
ZIP 2012 S. 2273 Nr. 46
HAAAE-14827

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