Vollstreckbarerklärung nach der EuGVVO: Zulässigkeit von nachträglich entstandenen materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch
Leitsatz
Beruft sich der Schuldner im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung auf nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, die weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt sind, so wird er damit nicht gehört (Anschluss an EuGH, , C-139/10, NJW 2011, 3506).
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Fundstelle(n): NJW 2012 S. 2663 Nr. 36 NJW 2012 S. 8 Nr. 35 RIW 2013 S. 83 Nr. 1 WM 2012 S. 1555 Nr. 32 ZIP 2012 S. 2273 Nr. 46 HAAAE-14827