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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 4373/09

Gesetze: SGB II § 11 Abs. 1; SGB II § 11 Abs. 3 S. 1 Buchst. a; EStG § 3 Nr. 16; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Bestimmung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Buchst.a SGB II (in der bis geltenden Fassung) unterfallen zwar auch zweckbestimmte Einnahmen auf privatrechtlicher Grundlage; die Privilegierung ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden.

2. Die einem Kraftfahrer aufgrund Tarifvertrags als Ersatz für Verpflegungsmehraufwendungen gezahlten Spesen werden hiervon nicht erfasst.

Fundstelle(n):
IAAAE-14857

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