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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 3457/10

Gesetze: SGB VIII § 35a; SGB XII § 54

Leitsatz

Leitsatz:

Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 8 dürfen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nur von solchen Leistungserbringern erbracht werden, die auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Leistungserbringung zugelassen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAE-14861

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