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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 572/11

Gesetze: SGB I § 14; SGB V § 8

Leitsatz

Leitsatz:

Während eines laufenden Rentenverfahrens hat der Rentenversicherungsträger nach § 14 SGB 1 die Pflicht, auf die Möglichkeit einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinzuweisen. Diese Pflicht kann er dadurch erfüllen, dass er dem Versicherten ein Merkblatt (hier: R815) aushändigt, in dem sowohl über die grundsätzliche Befreiungsmöglichkeit als auch über die dreimonatige Frist zur Stellung des Befreiungsantrags informiert wird.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAE-14863

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