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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 5856/09

Gesetze: SGB V § 109

Leitsatz

Leitsatz:

Eine zum Zeitpunkt der Behandlung 19 Jahre alte Versicherte, die an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt ist, hat Anspruch auf eine familiär-allogene Blutstammzelltransplantation als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn die konkrete Nutzen-Risiko-Abwägung eine Wahrscheinlichkeit von 10 % für eine Heilung oder zumindest eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf ergibt.

Fundstelle(n):
NAAAE-14864

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