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Finale Entnahme und finale Betriebsaufgabe
und
Bezug: BStBl 2011 I, 1278
Mit ( BStBl 2011 II S. 1019) hat der BFH – abweichend von seiner jahrzehntelangen Rechtsprechung – entschieden, dass die Verlegung des Betriebs in das Ausland nicht zur Annahme einer (fiktiven) Betriebsaufgabe führt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur „Theorie der finalen Betriebsaufgabe” steht im Zusammenhang mit dem ( BStBl 2009 II S. 464), nach dem die Überführung (Entnahme) von Einzelwirtschaftsgütern aus dem inländischen Betrieb des Steuerpflichtigen in die ausländische Betriebsstätte im Zeitpunkt der Überführung (Entnahme) nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, wenn der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte aufgrund eines DBA nicht der inländischen Besteuerung unterliegt.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
1. Gesetzliche Anpassung im Jahressteuergesetz 2010
Durch das Jahressteuergesetz 2010 ( BGBl. 2010 I S. 1768) wurde in § 52 Absatz 8b Satz 2 ff. i. V. m. § 4 Absatz 1 Satz 3 EStG, in § 52 Absatz 34 Satz 5 i. V. m. § 16 Absatz 3a EStG und in § 34 Absatz 8 Satz 3 ff. i. V. m. § 12 Absatz 1 KStG die jahrzehntelange BFH-Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zur finalen Entnahme und zur finalen Betriebsaufgabe für Sachverhalte vor Inkrafttreten des...BGBl. 2006 I S. 2782BGBl. I 2007 S. 68