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BGH Urteil v. - I ZR 83/11

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, Art 90 Buchst f EGRL 83/2001, § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 HeilMWerbG

Heilmittelwerbung: Fachliche Empfehlung außerhalb der Fachkreise; Marktverhaltensregelung - Euminz

Leitsatz

Euminz

1. Eine fachliche Empfehlung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG kann auch dann vorliegen, wenn als Gewährspersonen für die Empfehlung alle Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe („die moderne Medizin“) benannt werden.

2. Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
TAAAE-14888

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