Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 50/11

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 22 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 25 Abs 1 MarkenG, § 25 Abs 2 MarkenG, § 26 Abs 1 MarkenG

Markenschutz: Verwechslungsgefahr bei aus Einzelbuchstaben bestehenden Zeichen - Bogner B/Barbie B

Leitsatz

Bogner B/Barbie B

1. Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen.

2. Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen aus, wenn der Verkehr nicht daran gewöhnt ist, aus einem Einzelbuchstaben gebildete Marken mit dem Lautwert des Einzelbuchstabens ohne weitere Zusätze zu benennen.

3. Bestehen die kollidierenden Zeichen jeweils aus einem einzelnen Buchstaben, haben bildliche Zeichenunterschiede bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit ein wesentlich größeres Gewicht als bei normalen Wortzeichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAE-14889

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank