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BGH Urteil v. - X ZR 161/11

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB

Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen Vergabeverfahren auf Unterlassung vergaberechtswidriger Vergabebedingungen

Leitsatz

Einem (potenziellen) Bieter steht gegen den öffentlichen Auftraggeber kein aus bürgerlich-rechtlichen Vorschriften herzuleitender Anspruch darauf zu, die Verwendung bestimmter als vergaberechtswidrig erachteter Vergabebedingungen in etwaigen zukünftigen Vergabeverfahren zu unterlassen (Fortführung von , BGHZ 178, 63 - bundesligakarten.de).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 6 Nr. 35
WM 2013 S. 1140 Nr. 24
TAAAE-15257

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