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BGH Urteil v. - I ZR 35/11

Gesetze: Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 72 Abs 1 UrhG, § 97 UrhG

Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für unerlaubte Handlungen im Falle von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen gegen Täter und Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen - Hi Hotel

Leitsatz

Hi Hotel

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) 44/2001 des Rates vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. L 12 vom , S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) 44/2001 dahin auszulegen, dass das schädigende Ereignis in einem Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) eingetreten ist, wenn die unerlaubte Handlung, die Gegenstand des Verfahrens ist oder aus der Ansprüche abgeleitet werden, in einem anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) begangen ist und in der Teilnahme an der im erstgenannten Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) erfolgten unerlaubten Handlung (Haupttat) besteht?

Fundstelle(n):
RIW 2013 S. 85 Nr. 1
ZIP 2013 S. 141 Nr. 3
MAAAE-15268

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