Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus
Leitsatz
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (Fortführung BGH, , IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603 und BGH, , VI ZR 273/11, juris).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 14 Nr. 38 DStR 2012 S. 2559 Nr. 50 DStRE 2013 S. 255 Nr. 4 NJW 2012 S. 2813 Nr. 38 NJW 2012 S. 8 Nr. 36 GAAAE-15283