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BGH Beschluss v. - IX ZB 270/11

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 329 Abs 2 ZPO, § 295 Abs 2 InsO, § 296 Abs 1 InsO

Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung

Leitsatz

Das Gericht verletzt das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (Fortführung von BGH, , IX ZR 117/03, FamRZ 2004, 1368).

Fundstelle(n):
HFR 2012 S. 1204 Nr. 11
NJW 2012 S. 8 Nr. 35
NJW-RR 2012 S. 1533 Nr. 24
WM 2012 S. 1638 Nr. 34
UAAAE-15287

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