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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AL 1074/12

Gesetze: SGB X § 63 Abs. 1 S. 1; SGB X § 63 Abs. 2; SGB X § 63 Abs. 3 S. 1; RVG § 2 Abs. 2 S. 1; RVG-VV Nr. 1005; RVG-VV Nr. 1002

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Erledigungsgebühr für die Mitwirkung an der Erledigung eines isolierten Vorverfahrens kann nicht beansprucht werden, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit in der Stellung eines Ruhensantrags im Hinblick auf ein laufendes Strafverfahren erschöpft und nach Freispruch des Klägers ein Abhilfebescheid erteilt wird.

Fundstelle(n):
UAAAE-15368

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