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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 1582/10

Gesetze: SGB IV § 25; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Die Hemmung der Verjährung nach § 25 Abs 2 Satz 2 SGB 4 erfasst nur Beiträge, auf die sich die Prüfung beim Arbeitgeber (§ 28p SGB 4) erstreckt. Wird der Prüfungszeitraum entgegen der ursprünglichen Ankündigung auch auf einen früheren Zeitraum ausgedehnt, erstreckt sich die Prüfung auf den früheren Zeitraum, sobald dies für den Arbeitgeber erkennbar ist.

Fundstelle(n):
PAAAE-15374

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