Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als Versorgungsleistungen
Leitsatz
Die Abziehbarkeit von Aufwendungen des Vermögensübernehmers für eine im Rahmen einer Vermögensübergabe mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht zugunsten des Vermögensübergebers belasteten Wohnung als Versorgungsleistungen setzt voraus, dass der Vermögensübernehmer zur Tragung der Aufwendungen verpflichtet ist. Auch sind nur Instandhaltungsmaßnahmen begünstigt, die den im Zeitpunkt der Vermögensübergabe gegebenen vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes erhalten sollen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1594 Nr. 10 EStB 2012 S. 329 Nr. 9 StBW 2012 S. 770 Nr. 17 MAAAE-15388