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BFH Urteil v. - X R 29/11

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Eigenprovision eines Anlageberaters

Leitsatz

1. Vergütungen, die ein Vermittler von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR - die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen - von einem Dritten für die Zeichnung eigener Beteiligungen an diesen Gesellschaften erhält (Eigenprovisionen), sind Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit.
2. Die Eigenprovisionen mindern nicht die Anschaffungskosten der in den GbR-Anteilen verkörperten anteiligen Anschaffungskosten der von den Fondsgesellschaften erworbenen Wirtschaftsgüter.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1586 Nr. 10
DStR 2012 S. 6 Nr. 40
DStRE 2013 S. 3 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2012 S. 2827
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2012 S. 683
Ubg 2013 S. 118 Nr. 2
WAAAE-15389

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