1. Vergütungen, die ein Vermittler von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR - die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen - von einem Dritten für die Zeichnung eigener Beteiligungen an diesen Gesellschaften erhält (Eigenprovisionen), sind Betriebseinnahmen im Rahmen seiner gewerblichen Vermittlungstätigkeit. 2. Die Eigenprovisionen mindern nicht die Anschaffungskosten der in den GbR-Anteilen verkörperten anteiligen Anschaffungskosten der von den Fondsgesellschaften erworbenen Wirtschaftsgüter.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1586 Nr. 10 DStR 2012 S. 6 Nr. 40 DStRE 2013 S. 3 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 35/2012 S. 2827 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2012 S. 683 Ubg 2013 S. 118 Nr. 2 WAAAE-15389