Vorsteuerabzug bei Bezug von Grundstückssanierungsleistungen
Leitsatz
1. Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht nur, wenn die bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen direkt und unmittelbar mit Ausgangsumsätzen zusammenhängen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen. 2. Bezieht ein Unternehmer nach Einstellung seines Betriebs Leistungen zur Sanierung des Betriebsgrundstücks von Beginn an im Hinblick auf die beabsichtigte steuerfreie Veräußerung des sanierten Grundstücks, tritt der lediglich mittelbare Zusammenhang der Sanierung mit den früheren Umsätzen des Betriebs gegenüber dem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang der bezogenen Sanierungsleistungen mit der beabsichtigten steuerfreien Grundstücksveräußerung zurück. 3. Die Aufgabe der Absicht, Eingangsleistungen für die Ausführung eines steuerfreien Umsatzes zu verwenden, und die neue Absicht, sie für besteuerte Umsätze zu verwenden, führt nicht zur rückwirkenden Entstehung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1672 Nr. 10 HFR 2012 S. 1094 Nr. 10 StBW 2012 S. 771 Nr. 17 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2012 S. 724 UStB 2012 S. 307 Nr. 11 DAAAE-15391