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BFH Beschluss v. - III B 1/12

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 91, GG Art. 103 Abs. 1

Bloße Verschiebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung auf eine spätere Uhrzeit keine Aufhebung des Termins; Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Entschuldigung eines Prozessbevollmächtigten nicht ausreichend

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1636 Nr. 10
NAAAE-15392

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