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BFH Urteil v. - IV R 19/09

Gesetze: AO § 179 Abs. 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Keine notwendige Feststellung von Sonderbetriebsausgaben i.S. des § 179 Abs. 3 AO, wenn die in einer Feststellungserklärung für die Eintragung von Sonderbetriebsausgaben vorgesehene Zeile nicht ausgefüllt wird

Leitsatz

Wird in einer Feststellungserklärung die für die Eintragung von etwaigen Sonderbetriebsausgaben vorgesehene Zeile nicht ausgefüllt und stellt das Finanzamt den laufenden Gewinn nach Maßgabe der eingereichten Erklärung, d.h. ohne Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben fest, trifft es damit die Entscheidung, es sei nicht notwendig, Sonderbetriebsausgaben gesondert und einheitlich festzustellen, weil solche, wie erklärt, nicht angefallen sind. Der Feststellungsbescheid ist nicht zu ergänzen, weil keine notwendig zu treffende Feststellung von Sonderbetriebsausgaben unterblieben ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1569 Nr. 10
HFR 2012 S. 1134 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2012 S. 2901
LAAAE-15397

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