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BGH Beschluss v. - I ZR 57/09

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG, § 321a ZPO

Anhörungsrüge: Voraussetzungen für Täterschaft bzw. Teilnahme des Betreibers eines Online-Marktplatzes bei einer Markenverletzung durch Benutzer der Online-Plattform

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAE-15637

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