Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung: Von der Vergleichsmarktbetrachtung abweichende Ermittlung eines Preishöhenmissbrauchs - Wasserpreise Calw
Leitsatz
Wasserpreise Calw
Ein Preishöhenmissbrauch im Sinne des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB kann nicht nur aufgrund einer Vergleichsmarktbetrachtung festgestellt, sondern auch dadurch ermittelt werden, dass die Preisbildungsfaktoren daraufhin überprüft werden, ob und inwieweit sie darauf schließen lassen, dass ein wirksamem Wettbewerb ausgesetztes Unternehmen zur bestmöglichen Ausnutzung seines Preissetzungsspielraums abweichend kalkulieren würde.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2061 Nr. 34 NJW 2012 S. 3243 Nr. 44 WM 2012 S. 2119 Nr. 44 BAAAE-15639