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BGH Beschluss v. - VIII ZB 106/11

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 106 ZPO

Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

Leitsatz

Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten beim Prozessgericht die Vertretung in der mündlichen Verhandlung wahrnimmt, richtet sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (Fortführung von , WM 2003, 1617).

Fundstelle(n):
HFR 2013 S. 186 Nr. 2
NJW 2012 S. 2888 Nr. 39
QAAAE-15647

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