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BGH Beschluss v. - VII ZB 9/12

Gesetze: § 70 ZPO, § 78 Abs 1 S 1 ZPO, § 78 Abs 3 ZPO, § 486 Abs 4 ZPO

Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die Beitrittserklärung des Nebenintervenienten

Leitsatz

Die Beitrittserklärung eines Nebenintervenienten in einem beim Landgericht anhängigen selbständigen Beweisverfahren unterliegt nicht dem Anwaltszwang.

Fundstelle(n):
NJW 2012 S. 2810 Nr. 38
WM 2013 S. 289 Nr. 6
HAAAE-15650

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