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BFH Beschluss v. - IV B 147/11

Gesetze: EStG § 15a Abs. 4, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a, FGO § 60 Abs. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 90a Abs. 2

Klage einer infolge Umwandlung in eine GmbH vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG offensichtlich unzulässig; Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1614 Nr. 10
HAAAE-15718

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