Anforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe
Leitsatz
1. Eine Revisionsbegründung entspricht nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, wenn sie fast ausschließlich den Tatbestand und die wesentlichen Entscheidungsgründe des FG-Urteils wiedergibt, eine Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen des Urteils jedoch nicht stattfinden. 2. Der Hinweis auf eine möglicherweise vorliegende Divergenz genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO jedenfalls dann nicht, wenn nicht einmal erkennbar wird, von welchem tragenden Rechtssatz die Vorentscheidung abgewichen sein soll.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2012 S. 1608 Nr. 10 RAAAE-15719