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BFH Beschluss v. - IX B 52/12

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 62 Abs. 6, FGO § 74, FGO § 96 Abs. 2, ZPO § 251

Gewährung rechtlichen Gehörs; Ruhen des Verfahrens; Unterlassen der Aussetzung des Verfahrens kann Verfahrensmangel darstellen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2012 S. 1619 Nr. 10
PAAAE-15737

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