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BFH Urteil v. - I R 73/10 BStBl 2013 II S. 566

Gesetze: AO § 174 Abs. 1EUV Art. 4 Abs. 3AEUV Art. 21EG Art. 10, 18

Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide - Unionsrechtskonforme Auslegung

Leitsatz

Ein Steuerbescheid kann bei Doppelberücksichtigung eines Sachverhalts auch dann nach Maßgabe von § 174 Abs. 1 AO geändert werden, wenn der widerstreitende Steuerbescheid von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats stammt.

Fundstelle(n):
BStBl 2013 II Seite 566
BStBl II 2013 S. 566 Nr. 14
KAAAE-15743

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