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BAG Beschluss v. - 1 AZB 47/11

Gesetze: § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG, § 97 Abs 5 ArbGG, § 9 Abs 1 ArbGG

Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

Leitsatz

Einer Aussetzung iSd. § 97 Abs. 5 ArbGG bedarf es nicht, wenn über den erhobenen Anspruch ohne Klärung der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften entschieden werden kann. Dies setzt eine vorherige Prüfung der Schlüssigkeit und der Erheblichkeit des Parteivorbringens in Bezug auf die Klageforderung ebenso voraus wie die Durchführung einer ggf. notwendigen Beweisaufnahme.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 1995 Nr. 35
DB 2012 S. 6 Nr. 35
DB 2012 S. 6 Nr. 35
YAAAE-15948

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