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BGH Urteil v. - II ZR 131/11

Der Beklagte trat mit Erklärung vom 9. März 2006, die am 20. April 2006 angenommen wurde, der Klägerin, einem Fonds in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei. Unter den in dem Beitrittsformular angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten wählte er das Beteiligungsprogramm Multi B und verpflichtete sich zu einer Einmalzahlung in Höhe von 15.000 € zuzüglich 5 % Agio und zur Zahlung monatlicher Raten in Höhe von 205 € zuzüglich 5 % Agio über einen Zeitraum von 30 Jahren (Vertragssumme: 93.240 €). Die Einmalzahlung war am 14. April 2006, die erste Rate war am 1. Mai 2006 fällig.

Fundstelle(n):
FAAAE-15950

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