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FG Münster Urteil v. - 12 K 3884/11 Kg EFG 2012 S. 1945 Nr. 20

Gesetze: EStG § 77 Abs. 1 Satz 1

Kindergeld/Verfahren:

Kosten des Einspruchsverfahrens und Notwendigkeit der Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

Leitsatz

Streitet das Kind mit der Familienkasse erfolgreich gegen den Ablehnungsbescheid der Abzweigung des an seinen Vater gezahlten Kindergelds, so sind die Kosten des Einspruchsverfahrens und der Hinzuziehung des Bevollmächtigten über den Wortlaut des § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG notwendige zu erstattende Kosten.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1945 Nr. 20
AAAAE-16137

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