Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1224/12
Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2 Satz 1
BKGG:1 Abs. 1
VO (EG) 883/2004 Art. 11 Abs. 3
VO (EG) 883/2004 Art. 67
DVO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 S. 2 u. 3
Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland mit dem Kind wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe
Leitsatz
Dem im EU-Ausland gemeinsam mit dem Kind wohnhaften Elternteil, der weder nach Art. 11 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 den
deutschen Rechtsvorschriften unterliegt noch die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 62 Abs. 1 EStG, 1 Abs. 1 BKGG erfüllt, steht
kein gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG gegenüber dem Anspruch des in Deutschland wohnhaften und erwerbstätigen anderen Elternteils
vorrangiger Kindergeldanspruch zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ehe der Elternteile geschieden ist.